Stellenausschreibungen

Wir suchen für das Wohnhaus in St. Jodok am Brenner eine*n
Begleiter*in im Wohnbereich
Vollzeit oder Teilzeit

Wir suchen für das Bischof Stecher Haus in Steinach am Brenner eine*n
Wohnhaus-Leiter*in
für 30 - 37 Stunden

Wir suchen für das Bischof Stecher Haus in Steinach am Brenner eine*n
Begleiter*in für die Tagesstruktur (Werkstatt)
im Beschäftigungsausmaß von 20 - 25 Stunden

Wir suchen für das Bischof Stecher Haus in Steinach am Brenner eine*n
Begleiter*in für den Wohn- und Tagesstrukturbereich (Basale Gruppen)
im Beschäftigungsausmaß von 25 - 30 Stunden

SEXUALPÄDAGOGISCHES KONZEPT der ARCHE TIROL

 

Einleitung

„Es geht um Begegnung“

Sexualität ist so vielfältig wie die Menschen. Sie passt in keine Norm. Sie ist eine Lebensenergie, facettenreich, individuell und oft genug überraschend. Im Laufe der Zeit hat sich die Einstellung zu Sexualität und Behinderung verändert. Die Arche ist eine Einrichtung, in der Menschen mit und ohne Behinderung wohnen, arbeiten und leben. Die Arche ist aus der römisch-katholischen Tradition entstanden und versteht sich als eine ökumenisch und interreligiös offene Gemeinschaft. Freundschaften und Beziehungen verbinden die Menschen miteinander, Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltungen bieten Begegnungsmöglichkeiten. Die Erarbeitung eines sexualpädagogischen Konzepts für die Arche war uns schon lange ein Anliegen. Mit großartiger Unterstützung von Mag. Michael Peintner haben Begleiter*innen der Arche sich dem Thema angenommen. In der Auseinandersetzung wurde uns immer wieder klar, wie vielfältig unsere Erfahrungen in der Begleitung der Menschen in der Arche sind. Die Begleitung erfordert viel Aufmerksamkeit, Menschen mit Behinderung nahe zu stehen, Bedürfnisse und Lebensthemen aufzugreifen, um einfühlend, respektvoll und effektiv ein Thema zu vermitteln, das ihnen lange Zeit abgesprochen wurde und teilweise noch immer abgesprochen wird. Das Konzept soll ein „Grundgerüst“ für die sexualpädagogische Begleitung der Menschen in der Arche sein. Es soll ermutigen, sich mit dem Thema Sexualität und Behinderung auseinanderzusetzen. Es soll Orientierung und Sicherheit in unserem Tun geben und sichert das Menschenrecht, dass alle Menschen frei und gleich in Würde und Rechten geboren sind. Menschenwürde bedeutet für uns eine achtsame und wertschätzende Begegnung mit mir selbst und meinem Gegenüber. Meine Privat- und Intimsphäre wird bewahrt und ich erfahre Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Erniedrigung. Sehnsucht nach Kontakt, nach Intimität, nach Ausdruck von Gefühlen, nach Lust, Zärtlichkeit und Liebe drücken menschliche Grundbedürfnisse aus und dem darf Raum gegeben werden. Für die Begleiter*innen der Arche wurde mit diesem Konzept ein Orientierungsrahmen erarbeitet, der ein strukturiertes und planvolles Vorgehen in der sexualpädagogischen Zusammenarbeit ermöglicht.

Wir hoffen, dass dieses Leitbild ein Beitrag dazu ist, Sexualität für Menschen mit Behinderung als natürlich, lebensbereichernd und letztlich auch als glücklich erfahrbar werden zu lassen.

„Das gehört mir!“

KÖRPERLICHKEIT UND INTIMITÄT

In der Begleitung von Menschen mit und ohne Behinderung fördern wir das Anerkennen des eigenen Körpers und unterstützen die Identifikation als Frau oder Mann beziehungsweise in der individuellen Geschlechtsidentität. Ein achtsamer Umgang zum eigenen Körper und das Vertrauen, dass der eigene Körper nur einem selbst gehört, soll vermittelt werden.

PFLEGE

Menschen, die angewiesen sind auf Pflege im Intimbereich, fällt es schwer, ein Schamgefühl zu entwickeln. Es liegt in der Verantwortung der Begleiter*innen, das Bewusstsein von Grenzen und Schamgefühl zu wahren. Um Intimität und Schamgefühl respektvoll zu begegnen, bieten sich vertraute Räume, beispielsweise das eigene Schlafzimmer oder das Bad an. In diesen Räumlichkeiten herrscht Privatsphäre und niemand darf stören. Vor dem Betreten des Zimmers muss angeklopft werden. Bei der Pflege frage ich um Erlaubnis, ob ich den Menschen berühren darf, und mache ihn auf meine Handlungen aufmerksam. Damit versichere ich einen respektvollen und behutsamen Umgang zu dem behinderten Menschen und seiner Körperlichkeit. Schamgefühl setzt das Bewusstsein voraus, dass die Geschlechtsorgane zum eigenen Körper gehören. Scham wird behütet und respektiert. Ist die Ressource vorhanden, muss der Wunsch der Bewohner*innen respektiert werden, sich aussuchen zu können, von wem sie gepflegt werden möchten. Bemerkungen, die verletzend und demütigend sind, gehören nicht in die Begleitung. Die Begleiter*innen haben die Verantwortung mit Informationen, über die Bewohner*innen behutsam umzugehen. Ein Mithören von Bewohner*innen ist zu vermeiden.

SELBSTBESTIMMUNG - FREMDBESTIMMUNG

Die Alltagssituation fremdbestimmter Abhängigkeit vieler Menschen mit kognitiver Behinderung macht die Unterscheidungsfähigkeit zu „was gehört mir“ und „was gehört dem anderen“ zusätzlich schwer. Diese sind meist gewohnt, das zu tun oder zu lassen, was andere von ihnen fordern. Selbstbestimmung und Wahlfreiheit - oft auch nur bei den kleinsten Dingen wie Essen, Freizeitgestaltung, Kleidung, Freunde, Bettgehzeiten, sind aufgrund institutioneller Strukturen und Abläufen in Einrichtungen schwer gestaltbar. Diese Alltagsbedingungen bieten kognitiv behinderten Menschen kaum die Möglichkeit mit Selbstbestimmung und Selbstvertrauen ein NEIN-Sagen zu erlernen. Oftmals stoßen die Menschen auf Widersprüche gegenüber den Forderungen und Wünsche der begleitenden Personen. Trotz dieser herausfordernden Alltagssituationen bzw. gerade deswegen fördern wir die größtmögliche Selbstbestimmung der Bewohner*innen, ohne sie gleichzeitig zu überfordern. Eine ausgeglichene Balance zwischen „Das kann der Mensch selbst lernen/tun/entscheiden“ und „Da braucht der Mensch eine achtsame Begleitung“ ist uns wichtig. Eine achtsame Begleitung orientiert sich immer am „Du“.

Nähe und Distanz

WOHN- UND LEBENSQUALITÄT

In der Arche leben Menschen unterschiedlicher Geschlechter in Wohngemeinschaften zusammen. In Gemeinschaft leben bedeutet Sicherheit und Vertrautheit, Verständnis und Achtsamkeit in der Begegnung. Gemeinschaft leben hat in der Arche eine große Bedeutung, Freundschaften werden unterstützt und Beziehungen gefördert. Bei Menschen, die sich nicht verbal ausdrücken können, wird auf das Wohlbefinden des Gegenübers geachtet. Nähe, Berührungen und Interaktionen werden möglich gemacht. Ein gemeinsames Leben macht beziehungsfähig und ist eine natürliche Auseinandersetzung mit dem Rollenverständnis.

BEGLEITER*INNEN

Ein positives Verhältnis zum eigenen Körper ist Voraussetzung dafür, Sexualität auch bereichernd empfinden zu können. Deshalb ist die Aufklärung über Sexualität und den Körper ein notwendiger Bestandteil der Sexualpädagogik. Sexualität gehört zu jedem Menschen - sie ist Teil seiner Lebenskraft. Alle Menschen sind sexuelle Wesen, von Anfang an. Sexualerziehung ist Bestandteil einer ganzheitlichen Beziehungsarbeit. Diese Beziehung trägt zum Aufbau eines positiven Selbstbildes, der Identitätsentwicklung als Mann oder Frau oder einer eigenen individuellen Geschlechtsidentität. Die Auseinandersetzung ist gleichzeitig eine Konfrontation mit der eigenen Behinderung. Wo stoßen Bewohner*innen an ihre körperlichen, kognitiven und verbalen Grenzen und wie muss die Form der Unterstützung aussehen? Um die Menschen sexualpädagogisch begleiten zu können, müssen der Bedarf und die Wünsche der zu begleitenden Person hinsichtlich auf das Thema Liebe und Sexualität wahrgenommen werden. Die Begleiter*innen haben eine Vorbildfunktion. Persönliche Werte und eigene Themen müssen selbst gut reflektiert werden. Die Begleiter*innen sind aufgefordert, ihr Verhalten in Bezug auf den eigenen Körper, Beziehungen, Zärtlichkeit, persönlicher Distanz zu kennen und bewusst damit umzugehen. Ist der Zugang zum Thema „Sexualität“, so wie in diesem Leitbild beschrieben, aufgrund persönlicher Wert- und Moralvorstellungen (z.B. religiöse Werte) schwierig, muss mit der Ansprechperson gesprochen werden, damit weitere Vorgehensweisen besprochen werden können. Werden Grenzen von Seiten der Bewohner*innen überschritten, müssen Begleiter*innen Hilfe und Beratung einholen. Die Gemeinschaftsleitung und die Hausleitung werden die notwendigen Entscheidungen treffen, damit die Integrität und Selbstachtung aller beteiligten Personen geschützt werden kann.

Die LiebesLebenAG

In der Arche gibt es eine Arbeitsgruppe - die LiebesLebenAG, die sich für die Umsetzung des sexualpädagogischen Konzepts einsetzt und die Ansprechperson ist, wenn Fragen zu Sexualität, Aufklärung, Unsicherheiten bei Verhaltensweisen,… entstehen. (siehe LiebesLebenAG, Beschreibung im Schutzkonzept).

PARTNERSCHAFT - BEGLEITER*INNEN

Von Begleiter*innen, die in einer Partnerschaft leben und in der Arche arbeiten, wird erwartet, dass sie einen reflektierten Umgang miteinander haben. Partnerschaft zwischen Begleiter*innen darf gezeigt werden, es müssen Gefühle und Grenzen der Bewohner*innen berücksichtigt werden.

Sexualpädagogische Begleitung

AUFKLÄRUNG

Alle Menschen haben das Recht auf Aufklärung. Wissen ist Macht und Selbstbestimmung wird mit Wissen gelebt.

Bei der Aufklärung muss die individuelle psychosexuelle Entwicklung berücksichtigt werden. Die Arche stellt Literatur und Materialien zur Verfügung, welche eine methodisch anschauliche, spürbare und begreifbare Gestaltung der Aufklärungsarbeit ermöglichen. Gespräche über Sexualität sollen unbedingt in den eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Zimmer der Bewohner*innen, Räumlichkeiten der TS,..) stattfinden. Damit kann ein sicherer Rahmen geschaffen werden. Dem Menschen mit Behinderung wird das Gefühl vermittelt, ernst genommen zu werden. Informationen über den Körper, Gefühle, Grenzen und Sexualität sollen einen Ort haben, in dem darüber gesprochen werden darf. Aufklärung notwendig, wird Die LiebesLebenAG und die Begleiter*innen haben die Aufgabe, Fragen über Sexualität zu beantworten.

Aufgeklärte Menschen erleben ihren Körper bewusster und holen sich leichter Hilfe. Aufgeklärte Menschen haben einen genussvolleren Zugang zum eigenen Körper und sind besser vor Übergriffen geschützt.

PRÄVENTION

Prävention basiert auf der Bewusstseinsbildung, wie „Mein Körper gehört mir!“ und es gibt „schöne“ und „unangenehme Berührungen“. Ein „Vertrauen auf das eigene Gefühl“ und ein „Nein sagen dürfen“, stärken das Selbstbewusstsein. Diese Rahmenbedingungen begünstigen, dass Menschen Hilfe suchen, wenn sie sie brauchen. Präventionsarbeit mit Menschen mit Behinderung bedeutet auch, dass Ausgrenzung und Isolation beendet wird und Eigenständigkeit gefördert wird. Es wurde ein Verhaltenscodex (siehe Anlage) erarbeitet, den alle Begleiter*innen unterzeichnen. Um eine gemeinsame Linie im Umgang mit Sexualität von Menschen mit Behinderung zu schaffen, werden Workshops zum Schutzkonzept veranstaltet. In der Arche steht die LiebesLebenAG  beratend und im Interventionsfall zur Seite. Sie setzt sich regelmäßig mit dem Thema Sexualität auseinander und besucht eigene Fortbildungen.

Dieses Konzept wird alle 3 Jahre evaluiert.

Sexuelles ER-Leben

MASTRUBATION

Selbstbefriedigung ist eine Möglichkeit, den eigenen Körper kennenzulernen und sich selbst Lust zu verschaffen. Selbstbefriedigung ist eine Form gelebter Sexualität. Sie fördert die Körperidentität und lässt den eigenen Körper be-GREIFEN. Masturbation kann auch eine Möglichkeit des Abreagierens bei oft unlustbetonten Anlässen, wie Ärger, Angst, nach Strafen und/oder Unbehagen sein.

Menschen mit motorischen Einschränkungen bleibt Masturbation mit den Händen meistens verwehrt. Das kann bedeuten, dass sie auch später nicht die Hände zur Selbstbefriedigung verwenden können. Die Begleiter*innen müssen darauf achten, dass sich dabei niemand verletzt. Sie dürfen Gleitmittel zur Verfügung stellen, sie dürfen Möglichkeiten schaffen, den eigenen Körper zu berühren (Einlagen öffnen, notwendige Lagerung, ...), sie dürfen eine angenehme Stimmung (Licht, Duft, Musik, ...) schaffen und achten auf die Intim- und Privatsphäre.

Ein Mitwirken bei der Masturbation fällt in den Bereich der aktiven Sexualassistenz und diese Verantwortung muss abgegeben werden. Selbstbefriedigung soll im eigens dafür vorgesehenen Raum (eigenes Zimmer, Bad, ...) stattfinden, damit sich niemand grenzverletzt fühlt und es zu keinem unangemessenen Verhalten in der Öffentlichkeit oder in Gemeinschaftsräumen kommt.

PAARE und BEZIEHUNGEN

Menschen begreifen sich selbst in der Beziehung zueinander. Beziehung bedeutet Verantwortung füreinander übernehmen, füreinander da sein, sich geborgen und sicher fühlen zu können, sich lieben und geliebt zu werden. Die Arche unterstützt die Entstehung von Partnerschaften. Die Menschen werden in ihrer Verantwortung „Partnerschaft leben“ unterstützt. (gemeinsames Zimmer,…) . Konflikte, Unsicherheiten werden kompetent begleitet und bei Fragen zur Sexualität wird beratend zur Seite gestanden. Unglücklich Verliebtsein, Zurückweisung und Enttäuschungen sind Erfahrungen und gehören zum Leben. Selbstverständlich werden die Menschen in diesen Situationen aufgefangen und ernst genommen. Paare mit unterschiedlicher Progredienz, erfordern eine achtsame Begleitung, um niemanden in den eigenen Möglichkeiten zu überfordern. Gemeinsam werden Wege gefunden, damit sich eine erfüllte, liebevolle, respektvolle Partnerschaft entwickeln kann. Eventuell wird eine externe Beratung herangezogen.

KINDERWUNSCH

Ein gutes Zusammenleben bedeutet, dass Bedürfnisse erkannt werden und auf Wünsche eingegangen wird. Besteht bei Bewohner*innen der Arche ein Kinderwunsch oder der Wunsch einer eigenen Familie, wird die Arche mit Vertrauen, Aufmerksamkeit und Verständnis Beratungsgespräche planen. Eine gut reflektierte Auseinandersetzung gibt den Menschen in der Arche die Möglichkeit, sich realistisch mit der Situation auseinandersetzen zu dürfen. Eltern zu werden ist ein Grundbedürfnis und eine Grundsehnsucht von den meisten Menschen, ob mit oder ohne Behinderung. Kinderwunsch kann den Wunsch nach „Normalität“ ausdrücken. Kinderwunsch bedeutet eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung, den eigenen Grenzen und Fähigkeiten und der Bedeutung nach den dahinterstehenden Bedürfnissen. Alle Menschen sollen selbst entscheiden, ob sie Eltern werden  wollen oder nicht.

VERHÜTUNG

Bei Fragen zur Verhütung oder Kinderwunsch ist Beratung von außen sinnvoll.

Für alle Menschen gilt das Recht auf selbstbstimmte und informierte Verhütung, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Das bedeutet auch ein Recht auf Nichtverhütung, ein Recht auf Elternschaft bzw. Schwangerschaftsabruch in jedem Alter.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

In der Arche werden hetero-, bi- und asexuelle sowie gleichgeschlechtliche Lebens- und Liebensweisen, transgender und intergeschlechtliche Identitäten gleichwertig betrachtet. Jeder Mensch hat das Recht, seine eigene sexuelle Orientierung und seine geschlechtliche Identität frei zu leben. Die Arche setzt sich aktiv gegen Diskriminierung ein.

Sexualbegleitung – Sexualassistenz

Die Arche Tirol steht der Arbeit von Sexualbegleiter*innen offen gegenüber. Sie sieht die Notwendigkeit und den Bedarf und unterstützt die Bewohner*innen, wenn sie das Angebot der Sexualssistenz annehmen wollen.

In Tirol steht der Verein IBUS – Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen, beratend zur Seite. IBUS steht in Kooperation mit Sophie in Wien, die Sexualassistent*innen ausbilden.

Die Kosten sind von den Bewohner*innen selbst zu tragen.

Sexualität und Gewalt 

SEXUELLE GEWALT

In der Arche werden Menschen mit Behinderung durch sexuelle Bildung, Aufklärung, Stärkung des Selbstbewusstseins und dem Erlernen der Abgrenzung (nur ein Ja ist ein Ja) unterstützt. Dies soll die Bewohner*innen vor sexueller Gewalt und sexuellen Übergriffen schützen. Besteht der Verdacht eines sexuellen Übergriffes und/oder sexueller Gewalt gegenüber einer Bewohner*in, bedeutet das für die Arche professionell zu handeln, die Vorgehensweise gut reflektiert zu planen und externe Fachpersonen einzuschalten.

Grundsätzliche Interventionsschritte

  1. Ruhe bewahren
  2. Eigene Krise überwinden
  3. Interventionsplanung

Eine Krise ist eine Situation, die die normalen Abläufe einer Einrichtung stört. Weitere Informationen stehen im Schutzkonzept.

PORNOPGRAPHIE

Pornographische Medien werden von der Arche nicht zur Verfügung gestellt. Der Besitz fällt in den autonomen Privatbereich der erwachsenen Bewohner*innen. Die Verwendung darf andere Menschen nicht belästigen und darf ausschließlich in den privaten Räumen (Zimmer) genutzt werden.

Sprache

VERBAL UND NONVERBAL

In der Arche leben Menschen, deren Kommunikation oft ohne verbale Sprache ist. Die Begleitung dieser Menschen erfordert viel Aufmerksamkeit und Einfühlungsvermögen. In der Beziehungsarbeit ist es möglich, Menschen auch ohne verbale Ausdrucksformen zu verstehen und sie in der sexualpädagogischen Begleitung ernst zu nehmen. Mit den zur Verfügung stehenden Materialen kann Sexualität methodisch veranschaulicht werden.

GEMEINSAME SPRACHE

Eine gemeinsame Sprache trägt zu einem wertschätzenden und respektvollen Sprechen über Sexualität und Gefühlen bei. Diese Sprache kann verbal und/oder nonverbal sein.

SCHLUSSWORT

Die Erarbeitung des sexualpädagogischen Konzepts für die Arche Tirol hat ein knappes Jahr gedauert, die Idee und die Auseinandersetzung mit diesem Thema noch viel länger. Die Arche wollte sich dieser Thematik nie verschließen. Das Ziel ist es, Sexualität von Menschen anzuerkennen, die sich nicht verbal äußern können, deren Beziehungsfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung eingeschränkt ist und deren Körper Berührungen an sich selbst und anderen nur schwer oder gar nicht erfahrbar machen lässt. Wir sehen es als Teil der Begleitung vom Menschen, der Gemeinschaft und der Begegnung. Die Arche öffnet sich der Sexualität als Menschenrecht für alle und schafft einen Rahmen, der die Menschen unterstützt, Gefühle respektvoll, achtsam und schön erlebbar zu machen.

Der Prozess der Entstehung dieses sexualpädagogischen Konzepts begann im September 2018 und wurde von Mag. Michael Peintner von der Beratungsstelle Courage begleitet.

Danke an alle, die dieses Konzept tragen und die der wichtigste Teil für die Umsetzung sind. Durch eure Zusammenarbeit ist das Thema „Sexualität und Behinderung“ einen großen Schritt weiter. Wir wünschen euch Mut, Frohsinn und Freude damit.

Was man so braucht...

„Man braucht nur eine Insel allein im weiten Meer. Man braucht nur einen Menschen, den aber braucht man sehr.“

Mascha Kalèko

Schutzkonzept der Arche Tirol

 

Worum geht es?

… Menschen mit Behinderung müssen vor jeder Form von Gewalt in Organisationen und Institutionen geschützt werden.

 

Einleitung

Die Arche Tirol ist eine Einrichtung, in der Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten. Die Menschen, die in der Arche leben und arbeiten, werden Bewohner*innen genannt. Die Arche bezeichnet sich als christlich-ökumenische Gemeinschaft. Der christliche Glaube ist eine wesentliche Tragkraft der Arche.

Seit 2018 gibt es für die Arche ein sexualpädagogisches Konzept, das einen Interventionsplan und einen Verhaltenskodex enthält.

Arbeitsgruppe LiebesLeben

In der Arche gibt es eine Arbeitsgruppe (AG), die sich LiebesLeben nennt. Die LiebesLeben AG gibt es seit 2020 und sie besteht aus Mitarbeiter*innen der Arche. Alle 2 Jahre gibt es die Möglichkeit, dass andere Begleiter*innen in dem Projekt mitarbeiten. Die AG wird durch Katrin Penz koordiniert. Katrin Penz ist akademisch geprüfte Sexualpädagogin mit dem Schwerpunkt zur sexuellen Bildung. Die LiebesLeben AG startete im Oktober 2020 mit einer Klausur mit Mag. Michael Peintner. Mag. Michael Peintner ist Sexualtherapeut und steht der Arche Tirol bei Fragen und zur allfälligen Intervention zur Verfügung. Er hat die Erarbeitung des sexualpädagogischen Konzepts begleitet und ist Teil der Vernetzung zum sexualpädagogischen Arbeiten.

Schutzkonzept - Warum eigentlich?

Schutzkonzepte bestehen unter anderem aus einem sexualpädagogischen Konzept und einem Interventionsplan.

Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen haben ein erhöhtes Risiko, sexuellen Missbrauch zu erleiden. Nationale und internationale Untersuchungen belegen, dass sie um ein Vielfaches häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind.

Menschen mit Behinderungen sind oft auf Hilfestellung und Pflege angewiesen. Dabei entstehen Situationen, die von Tätern und Täterinnen für sexuelle Übergriffe genutzt werden können. Die alltägliche Erfahrung, dass andere den Körper versorgen müssen, führt bei manchen Bewohner*innen dazu, dass sie kein ausgewogenes Körpergefühl entwickeln können und nicht wissen: Mein Körper gehört mir und ich kann selbst über ihn bestimmen.             

Recht auf Schutz - UN-Behindertenrechtskonvention

  • Recht auf Privatsphäre
  • Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
  • Gleichwürdigkeit - Akzeptanz der individuellen Vielfalt
  • Autonomie und Selbstbestimmung
  • Teilhabe an der Gesellschaft
  • Gleichberechtigung
  • Inklusion

 

Sexuelle Gewalt und Behinderung

Viele Menschen mit Behinderungen bekommen von ihren Eltern und professionellen Helfer*innen oft zu wenig Wissen über ihren Körper und ihre Sexualität vermittelt. Ihr positiver Zugang zum eigenen Körper, ihre Sexualität wird noch immer stark tabuisiert. Diese Ahnungslosigkeit vieler Menschen mit Behinderungen machen sich Täter*innen zunutze. Die Sehnsucht nach Zärtlichkeit und Sexualität macht Menschen mit Behinderungen extrem angreifbar für sexuellen Missbrauch.

Viele Menschen mit Behinderungen haben Angst aufzubegehren, denn sie sind auf die Hilfe anderer angewiesen und fühlen sich - oder sind - abhängig von deren Wohlwollen. Auch wissen sie oft nicht, wohin oder an wen sie sich wenden können.

Gleichzeitig ist es schwieriger, sich Hilfe zu holen, wenn eine sprachliche Hürde vorliegt. Nicht sprechen können, kann Menschen in ausweglose Situationen bringen.

Täter*innen können ebenso darauf bauen, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht deutlich genug ausdrücken können, oder dass ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt wird.

Menschen mit Behinderungen leiden oft unter einem zu geringen Selbstwertgefühl. Sie erleben, dass sie zum Problem erklärt werden.

Täter*innen von sexuellem Missbrauch an Menschen mit Behinderungen nutzen das gesellschaftliche Vorurteil, dass sich niemand an ihnen „vergreifen“ würde, weil sie von gängigen Schönheitsidealen abweichen und deshalb weniger attraktiv zu sein scheinen. Dies ist ein perfekter Deckmantel für Täter*innen.

Bei Menschen mit geistiger Behinderung wird manchmal sogar die Betroffenheit relativiert: Es wird behauptet, sexueller Missbrauch sei weniger schlimm, weil sie angeblich weniger vom Missbrauch mitbekommen.

Diese Aspekte, die das Risiko für sexuellen Missbrauch erhöhen, überdauern in der Regel die Kindheit und Jugend. Somit bleibt auch im Erwachsenenalter das erhöhte Risiko bestehen, sexuelle Gewalt zu erleiden.

Strukturelle Gewalt

Strukturelle Gewalt bezieht sich auf die Strukturen der Einrichtung, die aus ungleichen

Machtverhältnissen resultieren und die folglich zu ungleichen Lebenschancen führen. Strukturelle Gewalt entsteht nicht nur durch eine Person, sondern durch das soziale System der Einrichtung. Zu struktureller Gewalt zählen auch Diskriminierungen.

Durch Regeln, Gesetze, Vorgaben oder, „weil es schon immer so war“ betrifft es immer wieder Menschen mit Behinderungen. Durch Strukturen können sie ihre Rechte nur eingeschränkt nutzen.

Zu struktureller Gewalt gehört zBsp. auch,

  • wenn nicht angeklopft wird.
  • nicht die Möglichkeit gegeben wird, mitzubestimmen.
  • keine Wahlmöglichkeit besteht, selbst zu entscheiden, wer die Pflege übernimmt.
  • nicht ungestört im eigenen Zimmer sein zu können.
  • aufgrund von Barrieren nicht teilnehmen zu können.

Wann liegt sexueller Missbrauch vor?

Wer mit einer Person,

  • die noch nicht 16 ist, unter Ausnützung ihrer mangelnden Reife, oder
  • die noch nicht 18 ist, unter Ausnützung einer Zwangslage oder gegen Entgelt

sexuelle Handlungen vornimmt oder sie zu sexuellen Handlungen verleitet, ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu bestrafen.

 

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird, oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Täter*innen nützen dabei ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes, des Jugendlichen oder des Menschen mit Behinderung zu befriedigen.

Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14- jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden ist.

Diese sozialwissenschaftliche Definition für sexuellen Missbrauch gilt auch für erwachsene Menschen mit Behinderung, da sie einer sexuellen Handlung nicht zustimmen können, und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

Im Falle eines Strafverfahrens, entscheidet ein Gutachten über den Grad der Behinderung und wie das Strafausmaß für die Tat bemessen wird. Diese Entscheidung trifft das Gericht.

Wo beginnt sexueller Missbrauch?

Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt oder Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Nicht jede sexuelle Gewalt ist strafbar, aber jede sexuelle Gewalt verletzt Menschen.

 

Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen wie

  • verbaler Belästigung
  • voyeuristischem Taxieren des Körpers,
  • flüchtige Berührungen des Genitalbereichs, oder der Brust über der Kleidung.

Passiert die Berührung aus Versehen, spricht man von einer GRENZVERLETZUNG, die mit einer ENTSCHULDIGUNG aus der Welt geschaffen werden kann. Grenzverletzungen passieren jedem Menschen! Grenzverletzungen geschehen im Alltag.

 

Strafbarer sexueller Missbrauch

Um strafbaren sexuellen Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes bzw. des Menschen mit Behinderung vorgenommen werden, oder wenn sich Täter*innen entsprechend anfassen lassen, z.B. die Genitalien manipuliert, Zungenküsse gibt, sich befriedigen lässt.

Zu den schweren Formen zählen Vergewaltigungen aller Art: vaginal, oral, anal.

Es gibt auch Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes oder Menschen mit Behinderung nicht direkt einbeziehen, z.B. wenn jemand vor der Person masturbiert, sich exhibitioniert, dem Kind oder dem Menschen mit Behinderung gezielt pornografische Darstellungen zeigt, oder zu sexuellen Handlungen an sich selbst - beispielsweise auch

 vor der Webcam - auffordert.

Das Fotografieren oder Filmen von Missbrauchshandlungen ist eine besondere Form sexuellen Missbrauchs.

VERDACHTSARTEN

Verdachtsarten dienen einer ersten Einschätzung und sind Ausgangspunkt für weiteres individuelles Vorgehen.

Vager Verdacht:

  • Es fällt etwas auf.
  • Es gibt Andeutungen.
  • Unklare Beobachtungen, die schwer zuzuordnen sind.
  • „Komisches“ Bauchgefühl beschreiben und für sich dokumentieren!

Was tun?

  • Aufmerksam sein
  • Austauschen
  • Sich an LiebesLeben AG wenden
  • Dokumentieren und eigene Gedanken, Beobachtungen und Bauchgefühl protokollieren (extra Blatt),
  • Datum und Uhrzeit
  • Unterstützung von außen holen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Konkreter Verdacht

  • Anzeichen häufen sich
  • Aussagen werden deutlicher
  • Konkrete Beobachtung
  • Jede Aussage ist ernst zu nehmen

                                                                                                                                                                                       

Was tun?

  • VERPFLICHTUNG, den Verdacht zu melden, LiebesLebenAG oder Gemeinschaftsleitung
  • Unterstützung von außen holen
  • Dokumentation
  • Bei Gefahr im Verzug, Rettung 144, Polizei 133 rufen

Hinweis:

Bei einem konkreten Verdacht erhärtet sich der Verdacht eines sexuellen Übergriffs, eines sexuellen Missbrauchs. Die Arche muss sich an der Annahme orientieren, dass der Übergriff stattgefunden hat. Ansonsten ist kein Schutz der Opfer möglich. Die rechtliche Unschuldsvermutung der beschuldigten Person bleibt unberührt.

Verdacht gegenüber Begleiter*innen

Struktureller Missbrauch bedeutet Missbrauch in der Einrichtung und ist besonders schwierig zu handhaben. Die Angst vor falschen Beschuldigungen und Loyalitätskonflikten behindert die Aufdeckung.

WICHTIG: Nicht alleine bleiben und an LiebesLeben AG wenden.

 

STRUKTUREN DER ARCHE

Die Arche Tirol besteht aus 2 Wohnhäusern, der basalen Tagesstruktur und der Werkstatt. Die Arche ist ein Verein mit einer Gemeinschaftsleitung, 2 Hausleiter*innen und 2 Tagesstrukturleiter*innen. Die Arche Tirol hat einen Vorstand.

Potenzial- und Risikoanalyse

Potenzial:

Ein respektvoller Umgang miteinander ist Voraussetzung für eine achtsame, wertschätzende Zusammenarbeit. Die Begleiter*innen verfügen über eine psychologische, pädagogische und/oder pflegerische Ausbildung und nehmen an diversen Weiterbildungsangeboten teil. Alle, die neu in der Arche angestellt werden, müssen an einem sexualpädagogischen Workshop teilnehmen und das Sexualpädagogische Konzept, den Verhaltenskodex und das Schutzkonzept unterschreiben.

Auch finden mehrmals im Monat Teamsitzungen in den verschiedenen Teams statt, in denen ein gegenseitiger Austausch mit Informationen stattfindet, und falls notwendig Lösungsansätze diskutiert werden.

Die Arche steht für Menschenwürde und Potenzial für eine wertschätzende Grundhaltung.

Die Teams der verschiedenen Arbeitsbereiche der Arche nehmen regelmäßig an Supervisionen teil. Die Supervisionen werden von der Arche ermöglicht. Auch außerhalb der vorgesehenen Supervisionen werden zusätzliche Angebote in besonderen Fällen von der Arche bereitgestellt.

Risiko:

Die Bewohner*innen der Arche sind von der Begleitung durch die Begleiter*innen abhängig. Ein Abhängigkeitsverhältnis birgt immer ein erhöhtes Risiko, Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und/oder sexualisierte Gewalt zu erleben. Den Alltag nicht ohne Unterstützung von Grundbedürfnissen bewältigen zu können, erschwert eine positive Entwicklung der Beziehung zum eigenen Körper, der Gefühle und des Selbstvertrauens.

Es kann immer zu Grenzverletzungen in der zwischenmenschlichen Arbeit kommen.

Besonders in der Pflege gehören Grenzverletzungen für die Bewohner*innen zum Alltag. Eigene Grenzen werden kaum wahrgenommen oder können nicht artikuliert werden.

Die Pflege wird außerdem von Begleiter*innen alleine in den Zimmern der Bewohner*innen gemacht, was wiederum ein erhöhtes Risiko darstellt. Täter*innen haben damit leichtes Spiel.

Zeitdruck, Stress, lange Arbeitszeiten, Personalmangel erschweren meist eine verantwortungsbewusste, achtsame Begleitung. Viel Wechsel beim Personal birgt ebenso ein erhöhtes Risiko.

Diese Voraussetzungen erschweren den Schutz der Bewohner*innen.

An eigene Grenzen stoßen ist normal, eine gut reflektierte Haltung und Gespräche lassen Lösungen finden. Ebenso Gespräche mit der Leitung und/oder dem Vorstand können bei Anliegen und Problemen unterstützen.

 

Die Arche im christlichen Kontext

Nächstenliebe, Glaube an das Gute im Menschen und die Gemeinschaft haben eine bedeutende Tragkraft im gemeinsamen Arbeiten.

Im Wissen der Täter*innenstrategien erfordert diese Haltung einen differenzierten Blick, damit sich Täter*innen diese Grundhaltung nicht zunutze machen.

Pflege:

Bewohner*innen der Arche sind auf Pflege durch eine begleitende Person angewiesen. Körper- und Intimpflege nicht selbstständig bewältigen zu können, bedeutet auch Berührungen von Begleiter*innen zulassen zu müssen. Das bedeutet ein großes Abhängigkeitsverhältnis der Bewohner*innen. Diese Abhängigkeit ist ein Risiko, Grenzverletzungen zu erleben. Begleiter*innen der Arche werden durch gezielte Einschulungen und Workshops darauf vorbereitet, behutsam mit Berührungen an den Bewohner*innen umzugehen.

Bei einer neuen Anstellung werden die Einschulungen in die Pflege erst nach 3 Wochen begonnen. Die Bewohner*innen und Begleiter*innen haben dadurch die Möglichkeit, sich kennenzulernen und gut auf die Bedürfnisse eingehen zu können.                              

Das heißt auch, sich die nötige Zeit zu nehmen, die Bewohner*innen brauchen, um pflegerische Handlungen an ihrem Körper nachvollziehen und vorhersehen zu können. Gleichzeitig bedeutet ein verantwortungsbewusstes Pflegen und Berühren auch, Gestik, Mimik, Körperspannung, Tönen, … an der Bewohner*in, deuten zu können.

Die Begleiter*innen der Arche sind sich bewusst, dass sie wesentlich am Schutz der persönlichen Intim- und Privatsphäre beteiligt sind. Dieses Bewusstsein ist ein wichtiger Bestandteil zur Prävention.

Was bedeuten klare Strukturen in Institutionen?

Keine Einrichtung kann den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen vor sexuellen Übergriffen garantieren. Doch tragen Institutionen mit klaren Strukturen und einem fachlich fundierten Präventionskonzept ein relativ geringes Risiko, zum Tatort zu werden. Wird allerdings der institutionelle Alltag von autoritären oder verwahrlosten Strukturen geprägt und die Präventionsarbeit sowie Sexualaufklärung vernachlässigt, so besteht ein erhöhtes Risiko, dass innerhalb der Einrichtung sexualisierte Gewalt verübt wird.

Transparente Gestaltung institutioneller Strukturen

Klare Strukturen in der Arche zeichnen sich dadurch aus, dass Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche aller Ebenen der Hierarchie eindeutig geklärt, die Aufgaben der Begleiter*innen und die jeweiligen Grenzen ihrer Kompetenz sowohl nach innen, als auch nach außen, transparent sind. Die Bewohner*innen müssen wissen, wer zuständig ist.

In der Arche gibt es Ansprechpersonen, wie eine Gemeinschaftsverantwortliche und Leiter*innen in den jeweiligen Bereichen des Wohnens, der Tagesstrukturen, der Werkstatt und der basalen Tagesstruktur. Alle Begleiter*innen, Freiwillige (FSJ, EFD), Zivildiener und Ehrenamtliche können sich mit ihren Erfahrungen mit den Bewohner*innen an diese wenden. Ein reflektierter Austausch trägt zu einer verantwortungsvollen und inhaltlich positiven Begleitung der Bewohner*innen bei.

Täter*innenstrategien

Sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt sind geplante Taten. Täter*innen gehen strategisch vor. Es werden gezielt Arbeitsplätze mit strukturellen Mängeln, wie z.B. unklare und autoritäre Leitungsstrukturen gewählt.

Gelegenheiten schaffen:

  • Sie machen Überstunden und nützen „Nischen“ am Arbeitsplatz
  • Ihr Engagement geht über die berufliche Tätigkeit hinaus
  • Intensivere Kontaktaufnahme zu weniger wehrhaften Personen, wie z.B. Menschen mit Behinderung, Kinder psychisch kranker Eltern, Mädchen/Frauen, gewalterfahrene Kinder und Jugendliche.
  • Private Kontakte

Strategien von Täter*innen im Kontakt mit Betroffenen

Meist wird die Wahrnehmung der Betroffenen vernebelt, wie z.B. „das ist normal“ und brechen den Widerstand mit z.B. „du bist etwas Besonderes, du bekommst ein tolles Geschenk.“

Das Schweigen wird durch, „das ist unser Geheimnis“, oder „wenn du jemandem davon erzählst, passiert mit dir etwas Schlimmes“ und „du bist selber schuld“,   gesichert.

Wahrnehmung des Umfeldes vernebeln

Die Täter*innen kennen die Strukturen und Abläufe der Einrichtung, sind besonders engagiert und hilfsbereit. Sie übernehmen meist auch die Betreuung von Menschen mit herausfordernden Verhalten und empören sich öffentlich über sexualisierte Gewalt.

Oft täuschen sie eine gute Beziehung zur Leitung vor.

Wahrnehmungsblockaden

… gegenüber Missbrauch in den eigenen Reihen.

Wir haben alle das Bedürfnis, Kolleg*innen vertrauen zu können und oft haben wir unzureichende Kenntnisse über Täter*innenstrategien. Eine Rolle spielt auch, dass wir Angst haben, jemanden falsch zu beschuldigen und den Ruf der Einrichtung schädigen.

Bedeutend ist, dass eine Atmosphäre der Achtsamkeit geschaffen ist. Transparenz, Menschenrechte, Partizipation und ein grenzachtender Umgang sind Teile einer gelingenden und präventiven Zusammenarbeit.

Partizipation: Nichts über uns ohne uns

Partizipation ist das Recht von den Bewohner*innen der Arche, sich frei und gleichberechtigt an Entscheidungen zu beteiligen und eigene Interessen einzubringen. Es ist ein Grundrecht aller Menschen, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. Die Bewohner*innen haben das Recht auf Informationen, Beratung und Mitsprache, Mitgestaltung und Mitbestimmung. In der Arche werden regelmäßig Gemeinschaftstage zu Themen, die das Gemeinschaftsleben betreffen, veranstaltet.

Gemeinschaftstage bieten Bewohner*innen und Begleiter*innen die Möglichkeit, Informationen in leichter Sprache zu Entscheidungen zu erhalten.

Die Beteiligung an Entscheidungen und Informationen stärkt die Position der Bewohner*innen und es erleichtert, sich Hilfe zu holen. Partizipation verringert das Machtgefälle zwischen Begleiter*innen, Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen. Die positiven Auswirkungen zeigen sich überall, wo ein Machtgefälle besteht.

 

Die Prinzipien zur Umsetzung der Partizipation sind:

  • Gleichwürdigkeit
  • Informationen in leichter Sprache
  • Transparenz                                                   
  • Freiwilligkeit
  • Selbständigkeit
  • Beteiligung

Daraus folgen für die Begleiter*innen Aufgaben, wie:

  • Begleitung und Unterstützung,
  • Regeln und Strukturen,
  • Verlässlichkeit,
  • Achtung der Individualität,
  • Macht teilen und
  • Verantwortung übernehmen.

Achtung der Individualität ist in der Begleitung der Bewohner*innen in der Arche schon deshalb eine große Herausforderung, da Bewohner*innen in ihren elementarsten Bedürfnissen unterstützt werden müssen und ein Artikulieren von Gegebenheiten, wie Befinden, Schmerzen, Hunger, Durst, Emotionen teilweise nicht möglich ist.

Bei Bewohner*innen im Autismus-Spektrum bestehen die Herausforderungen darin, dass Strukturen, Vorhersehbarkeit, Dosieren von Nahrung, … gegeben sein müssen, um Orientierung zu schaffen.

Aufgrund der Behinderung können die meisten Menschen in der Arche Entscheidungen nicht selbstbestimmt treffen und nicht auf Augenhöhe verhandeln.

Anstelle der Selbstbestimmung der Bewohner*innen muss deshalb Gleichwürdigkeit stehen. Das, was gut tut, glücklich macht und gesund erhält, dient als Grundlage in der Begleitung der Bewohner*innen, denen es nicht möglich ist, ihr Leben ohne Unterstützung zu entwickeln. Akzeptanz der Individualität und der eigenen Möglichkeiten muss mit einbezogen sein.

In der Arche werden regelmäßig Feste gefeiert, bei denen Begleiter*innen, Familienangehörige und Freund*innen teilnehmen. Feste sind Bestandteil von Ritualen, die in der Struktur der Arche wichtig sind.

Die LiebesLeben AG arbeitet mit den Bewohner*innen und beantwortet Fragen zur Sexualität, klärt sie auf, interveniert bei herausfordernden Verhaltensweisen und schafft Raum für Gespräche über Gefühle, den eigenen Körper, Grenzen, Erfahrungen und Sehnsüchte.

Im sexualpädagogischen Konzept wird das sexualpädagogische Arbeiten genauer erläutert.

 

Beschwerdemanagement: Die Erlaubnis zur Beschwerde

„Der Beschwerde den roten Teppich ausrollen!“

  • Es gibt eine E-Mail-Adresse der LiebesLeben AG, die eigens eingerichtet wurde, um Fragen, Beschwerden, Anregungen zu schreiben. Bei einem Verdachtsfall kann diese genützt werden.
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Die Safe-Space-Box, eine Box, die vor dem Büro hängt, kann ebenfalls für Meldungen genützt werden kann. Die Safe-Space-Box ermöglicht, Meldungen anonym zu machen.
  • Die Mitglieder der LiebesLeben AG sind Ansprechpersonen, an die sich alle wenden können.
  • Es werden regelmäßig E-Mails aus der LiebesLeben-Adresse versendet. Informationen, Ideen, Termine, Projekte, Neuigkeiten, … werden damit allen Begleiter*innen übermittelt.

Die E-Mail-Adresse und die Safe-Space-Box werden von Jessica Menz verwaltet, weitergeleitet bzw. interveniert. (Siehe Interventionsplan)

 

Personalverantwortung, Personalmanagement und Öffentlichkeitsarbeit

Auf der Homepage der Arche ist ersichtlich, dass ein sexualpädagogisches Konzept, ein Schutzkonzept mit Verhaltenskodex und Interventionsplan entwickelt und vorhanden sind. Menschen, die beabsichtigen, sexuelle Missbrauchshandlungen zu begehen, suchen sich die Einrichtung nach Profil aus und eruieren, inwieweit sich die Institution vor sexueller Gewalt schützt.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Arche repräsentativ ein Schutzkonzept öffentlich macht.

Ebenso sind Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit, der Vernetzung verschiedener Beratungsstellen, Initiativen für Bewerber*innen bedeutend. Sie vermitteln die Auseinandersetzung der Arche mit den Themen Sexualität und Behinderung, Gewalt, Schutz und Prävention.

Bei Bewerbungsgesprächen müssen das Sexualpädagogische Konzept und das Schutzkonzept in das Gespräch mit einbezogen werden. Diese Aufgabe obliegt der Gemeinschaftsleiterin oder der Person, die das Gespräch führt. Bewerber*innen müssen informiert werden, dass diese Dokumente unterzeichnet werden müssen. Das ist Voraussetzung für eine Einstellung, ebenso die Teilnahme an einem Workshop.

Zur Bewerbung darf ein Motivationsschreiben verlangt werden, gleichzeitig auch die Frage gestellt werden, aus welcher Motivation die vorige Einrichtung verlassen wurde. Das zeigt, dass die Einrichtung strukturiert und koordiniert ist.

Die Qualitätsstandards geben vor, dass 80 % des Personals ausgebildet sein muss. Qualitätsstandards werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgegeben und entstehen aus der Rechtsgrundlage für das Gesundheitsqualitätsgesetz.

Zivis, Freiwillige, Praktikant*innen, Ehrenamtliche, Fahrdienste, Sozialsprengel etc.

In die Arche kommen jährlich neue freiwillige Mitarbeiter*innen und ein Zivildiener. Diese nehmen in den ersten Wochen nach Arbeitsbeginn an einem sexualpädagogischen Workshop teil. Das ist sehr bedeutsam und beantwortet Fragen zu Nähe und Distanz. Dabei lernen sie von der Bedeutung achtsamer Berührungen und vorhersehbaren Handelns in der Pflege. Die Workshops nehmen anfängliche Unsicherheiten.

Die Bewohner*innen testen die Neuen anfangs immer aus. Es kommt vor, dass Grenzen dabei von beiden Seiten nicht beachtet werden.

Die Mitarbeit dieser junger Menschen ist sehr wertvoll und ermöglicht tolle Begegnungen für alle in der Arche. Die Bewohner*innen reagieren offen auf Menschen vom Freiwilligen Dienst und Zivildiener. Ihr Engagement wird wertgeschätzt, trotzdem müssen Regeln und Strukturen eingefordert werden. Zudem haben alle ein*e „Pat*in“, die Ansprechperson und Mentor*in ist.

Zivildiener und Menschen vom Freiwilligen Sozialen Jahr nehmen an den regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen teil, und nach 3 Monate an Supervisionen.

Immer wieder absolvieren Menschen ihre Praktika in der Arche. Die Dauer der Praktika ist unterschiedlich. Praktikant*innen nehmen, sofern sie in der Praktikumszeit stattfinden, an den Workshops teil.

Der Aufgabenbereich der Praktikant*innen ist meist vorgegeben. Er kann im Bereich pflegerische Tätigkeiten oder Tagesstruktur liegen. Praktikant*innen, Freiwillige, Zivis, etc. dürfen mit den Bewohner*innen nicht alleine gelassen werden. Aufgrund der Verantwortung gegenüber den Bewohner*innen muss jemand vom hauptamtlichen Personal anwesend sein.

Manche Bewohner*innen besuchen nur die Tagesstruktur oder gehen in eine andere Einrichtung, um deren Strukturen zu nutzen. Die Bewohner*innen werden von Fahrdiensten gebracht und abgeholt. Den Fahrdiensten muss dieses Schutzkonzept ebenso ausgehändigt werden und unterschrieben werden.

Zur Unterstützung in schwierigen Pflegesituationen kommt der Sozialsprengel. Dieser wird auch ein Schutzkonzept der Arche erhalten.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen werden von Birgit Köll, einer Begleiterin der Arche, koordiniert. Birgit Köll ist mit den Ehrenamtlichen im Kontakt und koordiniert verschiedene Aktivitäten wie Wandern, Kochen,… mit den Bewohner*innen. Ehrenamtliche erhalten ein Schutzkonzept, das unterschrieben werden muss. Außerdem findet zweimal jährlich ein gemeinsames Treffen statt, an dem Birgit Köll und Sidonie Tomaschitz als Gemeinschaftsleiterin teilnehmen. Dieses Treffen ermöglicht den Ehrenamtlichen einen Raum zum Austausch, das Beantworten von Fragen und das Erhalten von aktuellen Informationen.

Büromitarbeiter*innen und Reinigungskräfte müssen bei den Workshops teilnehmen. Ihnen wird das Schutzkonzept ausgehändigt und es muss unterschrieben werden.

                                                                                                                                                                                       

Folgende Unterlagen sind für eine Bewerbung erforderlich:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben                                     
  • Nachweis einer pädagogischen, pflegerischen, sozialen Ausbildung
  • Beurteilung von früheren Arbeitsstellen
  • Strafregisterbescheinigung für Pflege und Betreuung, die alle 3 Jahre erneut vorgelegt werden muss.

 

Einarbeitung und Einschulungen

Menschen, die an einer Anstellung in der Arche interessiert sind und ein Einstellungsgespräch hatten, bekommen die Möglichkeit zu schnuppern, um die Menschen und die Institutionskultur kennenzulernen. Anschließend erfolgt ein weiteres Gespräch mit Einbeziehung der Leiter*innen der jeweiligen Bereiche, in denen geschnuppert wurde.

Eine fixe Einstellung erfolgt nach einer vierwöchigen Probezeit.

Mit der Unterzeichnung des Dienstvertrages wird die Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, außer es findet binnen 1 Monat ein sexualpädagogischer Workshop statt, bei dem unterschrieben werden kann.

Zusätzlich zum Bewerbungsprozess kann ein Gespräch mit Katrin Penz, der Koordinatorin der LiebesLeben AG, stattfinden.

Eingeschult wird nach der Einstellung, wobei in der ersten Zeit Beobachtungen, Mitleben und Kennenlernen bedeutend sind. Pflegerische Tätigkeiten beginnen nach drei Wochen. Es wird zu zweit eingeschult, dann folgt ein Zuschauen der einschulenden Begleiter*in und erst dann erfolgt die Pflege eigenständig durch neue Begleiter*innen.

Für die pflegerische Einschulung sind Einarbeitungspässe (Wohnbereiche) vorhanden, an

denen der Fortschritt des „Erlernten“ sichtbar ist.

Fehlerkultur

Eine positive Fehlerkultur weist auf eine bestimmte Haltung der Einrichtung hin. Durch diese Grundhaltung ist es Mitarbeiter*innen erlaubt, Fehler zu machen und darüber zu sprechen, ohne Sanktionen wie Schuldzuweisungen und Strafandrohungen fürchten zu müssen.

Durch eine reflektierte Haltung zu Fehlern entsteht eine Fehlerkultur, die Fähigkeiten zum richtigen Handeln fördert. Zu einer positiven Fehlerkultur gehört, über die eigenen Fehler nachzudenken. Eine Verhaltensänderung darf von der Einrichtung, der Gemeinschaftsleitung und Hausleitungen eingefordert werden.

 

Mitarbeiter*innen und Bewohner*innengespräche

Alle Mitarbeiter*innen haben einmal im Jahr mit der Gemeinschaftsleitung ein Mitarbeiter*innengespräch. Diese Gespräche sind eine gute Gelegenheit, den Arbeitsalltag und eigene Bedürfnisse zu reflektieren.

Bewohner*innengespräche finden in Form von Persönlichen Zukunftsplänen, Bewohner*innenrat (Was brauche ich, damit es mir gut geht?) und Teamsitzungen statt. In den Teamsitzungen werden einzelne Bewohner*innen bezüglich Befinden und Entwicklung besprochen. Teamsitzungen werden protokolliert und im Dokumentationsprogramm abgelegt.

Bewohner*innengespräche werden von der Hausleitung und den Bezugsbegleiter*innen geplant und veranstaltet, und finden mindestens einmal im Jahr statt.

Das Recht am eigenen Bild

Fotos und anderes Bildmaterial der Bewohner*innen dürfen nur mit dem Einverständnis der Erwachsenenvertreter*innen benutzt werden.

Ein Weiterleiten von Fotos mit WhatsApp, Snapshat, Telegram, ect. ist verboten. Fotos können am PC unter Daten Archedaten-Fotos abgespeichert werden. Deren Benutzung erfordert dann die Genehmigung.

Networking

  • Behindertenanwaltschaft, Mag. Kristof Widhalm, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0512 - 508 3054
  • Ombudstelle Diözese, DSA Gertraud Walder, 0676/8730 2700, Leiterin der Ombudstelle
  • Kinder- und Jugendhilfe, formlos per Mail, Formular zur Gefährdungsmeldung, Neuhauserstraße 7, 6020 Innsbruck, 0512/53446210, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Kinderschutzzentrum, anonyme, kostenlose Beratung 0512/583757
  • Gefahr im Verzug, Rettung oder Polizei, Notruf 144

 

Dokumentation und Weiterentwicklung

Alle Mitarbeiter*innen müssen die Begleitung im Alltag dokumentieren. Pflege, Befinden, Medikation, Verhalten, ärztliche Anweisungen, Unfälle und wichtige Mitteilungen muss die Dokumentation beinhalten. Fallen den Begleiter*innen besondere Beobachtungen und/oder Verhaltensweisen auf, müssen die Informationen dokumentiert werden, damit diese an weitere Begleiter*innen gelangen.

Jede Dokumentation muss ehrlich und verantwortungsbewusst durchgeführt werden.

Dieses Schutzkonzept wird nach 3 Jahren evaluiert.

 

Und zu guter Letzt, … DANKE

An ALLE die ihre Zeit, ihren Einsatz, Ihre Kreativität, ihr Herz und ihren Verstand für dieses Projekt gegeben haben. Uli von Roitzheim-Workshops, Stefan, Daniela, danke für die tollen, informativen Treffen, wir haben sehr viel gelernt. Jedes Treffen war bereichernd. Danke Sidonie, dass du immer hinter diesem Projekt gestanden bist und es noch tust. Dem Vorstand der Arche für die finanzielle Unterstützung.                                        

Danke Mag. Michael Peintner, Mag. Martin Schölzhorn und MMag.a Andrea Reich-Riedmann für die Vernetzung und die Gespräche. Schön, dass ihr uns weiterhin unterstützen werdet.

Danke Leonie, Jessica, Pamela und Katrin für und von der großartigen LiebesLebenAG.                      

Steinach am Brenner, im Mai 2024

 

 

Verhaltenskodex der Arche Tirol

 

Warum brauchen wir einen Verhaltenskodex?

 

Aufgrund dessen, wer wir sind und was wir tun:

Die Arche Tirol ist eine Einrichtung für Menschen mit kognitiven und mehrfachen Behinderungen und denen, die sie begleiten.

Jeder Mensch ist einzigartig. Wir begegnen den Menschen auf Augenhöhe und unterstützen sie, ihre Kompetenzen und Ressourcen zu fördern und zu erhalten. Empowerment, Hilfe zur Selbsthilfe, Ressourcenorientierung und Selbstbestimmung sind Grundsätze unserer Arbeit. Ebenso Gleichberechtigung und Verantwortung füreinander sowie das Bewusstsein darüber, eigene Grenzen und die des Gegenübers zu wahren, sehen wir als unseren Auftrag.

Wir setzen uns dafür ein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Orientierung und Sicherheit bieten, um Teilhabe zu ermöglichen.

Um unseren Auftrag zu erfüllen, sowie unseren eigenen Standards und den der Menschenrechte von Menschen mit und ohne kognitiver Behinderung gerecht zu werden, müssen wir beim Schutz aller Mitglieder der Arche Tirol aktiv werden.

Was ist das Grundprinzip dieses Verhaltenskodex?

Beziehungen sind von zentraler Bedeutung für die Identität der Arche. Die Arche bejaht die grundlegende Gleichwertigkeit jedes Menschen. Wir sind uns jedoch auch bewusst, dass es ein Ungleichgewicht der Macht und/oder der Handlungsfähigkeit geben kann, das zu Ungleichheit in Beziehungen führt. Jeder Missbrauch einer Abhängigkeit, eines Machtgefälles oder des Vertrauens verletzt die Würde von Menschen, steht unserem Auftrag entgegen und zerstört unsere Glaubwürdigkeit.

Es liegt in der Verantwortung aller, Grenzen zu wahren sowie Intimität und Schamgefühl zu respektieren. Dies gilt ganz besonders in der Pflege. Ein reflektierter Umgang mit dem Rollenverständnis als Begleiter/-in gegenüber Bewohner/-innen wird vorausgesetzt. Die Arche setzt sich dafür ein, für ein schützendes Umfeld zu sorgen, in dem Missbrauch und jede Form von Gewalt gegenüber Menschen nicht toleriert werden. Mit diesem Verhaltenskodex sollen klare Richtlinien festgelegt und die Grenzen dieser Beziehungen benannt werden.

 

Was verstehen wir unter Missbrauch?

Unter Missbrauch wird im Rahmen dieses Verhaltenskodex ein den rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Normen widersprechendes Verhalten verstanden. Missbrauch geschieht immer dann, wenn jemand seine Macht, Überlegenheit oder strukturelle Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzt, um anderen zu schaden oder um einen Vorteil aus dieser Überlegenheit zu ziehen.

Im Rahmen dieses Verhaltenskodex werden folgende Formen des Missbrauchs beschrieben und konkretisiert (siehe unter Verhaltensregeln):

  • Körperliche Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt[1]
  • Emotionaler und psychischer Missbrauch
  • Spiritueller/geistlicher Missbrauch
  • Missbrauch von Macht
  • Missbrauch am Eigentum anderer
  • Missbräuchlicher Umgang mit Informationen
  • Verbaler Missbrauch und Mobbing
  • Missbrauch von Medikamenten und Rauschmitteln

Für wen gilt dieser Verhaltenskodex?

Dieser Verhaltenskodex gilt für die Arche Tirol.

Der Verhaltenskodex gilt damit für alle, die am Leben der Arche Tirol teilnehmen: Bewohner/-innen, Angestellte, Freiwillige, Ehrenamtliche, geistliche und andere Begleiter/-innen, Angehörige, Erwachsenenvertreter/-innen sowie Freunde/-innen. Der Verhaltenskodex gilt für alle diese Personen in allen Situationen, während und außerhalb der Arbeitszeit.

Es obliegt den Zuständigen auf allen Ebenen der Organisation, die Notwendigkeit zu beurteilen, sie auf andere Personen auszudehnen, die in regelmäßigem Kontakt mit Gemeinschafts-Mitgliedern stehen.

Unsere Werte in die Praxis umsetzen

Wie wird dieser Verhaltenskodex angewandt?

Dieser Verhaltenskodex ist Teil des sexualpädagogischen Konzepts und des Schutzkonzept. Er beschreibt die Mindeststandards der Arche Tirol und die erwarteten, sowie die zu vermeidenden Verhaltensweisen und Praktiken. Der Verhaltenskodex baut auf vorhandenen Dokumenten auf, in denen festgelegt ist, was die Arche Tirol von ihren Mitgliedern erwartet. Dies sind unter anderem Konstitutionen, Arbeitsverträge, bestehende Personalrichtlinien, einschließlich des Schutzkonzepts, welches Missbrauch definiert, sowie das Verfahren im Beschwerdefall.

 

Meldeverfahren

Wie im Verhaltenskodex aufgeführt, ist jede Person, die über die dort genannten inakzeptablen Verhaltensweisen informiert wurde, diese vermutet oder konkrete Beweise dafür hat, verpflichtet, diese der LiebesLeben AG und/oder der Gemeinschaftsleitung zu melden. Darüber hinaus verfügt die Arche Tirol über ein Beschwerdemanagement, um die Möglichkeit einen Vorfall anonym zu melden. z.B. über eine Vertrauensperson oder die Beschwerdebox. Selbstverständlich kann auch jede direkt von Missbrauch betroffene Person diese Meldewege nutzen.

Grundsätze des Verhaltenskodex

Als Teilnehmer/-in am Leben der Arche verpflichte ich mich zu folgenden Grundsätzen:

  1. Ich werde jeden Menschen mit Würde und Respekt behandeln.
  2. Ich werde Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Sprache, ihres Familienstands, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Fähigkeit, ihrer politischen Überzeugung oder ihres sozialen Status diskriminieren.

Verhaltensregeln

Unser Auftrag verlangt, dass unser persönliches und professionelles Verhalten von höchster Qualität ist. Als Person, die am Auftrag der Arche Tirol teilnimmt, verpflichte ich mich, die folgenden Verhaltensstandards einzuhalten:

  1. Ich werde den Auftrag der Arche Tirol nach besten Kräften vertreten und fördern.
  2. Ich werde eine offene und ehrliche Kommunikation innerhalb der Arche Tirol ermöglichen und dabei die individuellen Persönlichkeitsrechte beachten. Um den Schutz unserer Arbeitsumgebung und/oder die Integrität zum Schutz aller Menschen in der Arche Tirol, verpflichte ich mich, die vereinbarten Kommunikationswege (Ansprechpartner/-in, Medium,...) zu beachten. Ich werde andere einladen, dasselbe zu tun.
  3. Ich werde die mir in der Arche Tirol anvertrauten Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten so gewissenhaft wie möglich ausführen.
  4. Wenn ich einen Missbrauch in irgendeiner Form feststelle, verpflichte ich mich, diese Informationen (Meldeverfahren siehe Schutzkonzept) weiterzuleiten.

Daher verstehe ich und stimme ich zu, dass die folgenden Verhaltensweisen im Widerspruch zu diesen Standards stehen und in der Arche Tirol nicht akzeptabel sind:

  1. Gewalttätigkeiten, einschließlich körperlicher Misshandlung.
  2. Sexueller Missbrauch einschließlich unangemessene sowie vom Gegenüber nicht gewollte bzw. grenzüberschreitende Berührungen und sexuelle Ausbeutung. Dies gilt unabhängig vom Alter der betreffenden Person. Jegliche sexuelle Aktivität zwischen Arche-Mitgliedern ohne und mit kognitiver Behinderung ist inakzeptabel.
  3. Emotionaler und psychischer Missbrauch.
  4. Spiritueller Missbrauch: Verletzung der Selbstbestimmung im Bereich des Glaubens und der Spiritualität.
  5. Das Ausnutzen von Machtpositionen, die sich aus der Rolle als Mitglieder und Angestellte der Arche ergeben, um Druck auszuüben, Gefälligkeiten oder persönliche Vorteile zu erzielen, seien diese wirtschaftlich, beruflich, politisch oder sexuell. Dies gilt besonders in Beziehungen, in denen eine Abhängigkeit zu Grunde liegt (z. B. Begleitung, Führung/Aufsicht).
  6. Diebstahl von, Betrügereien mit und Missbrauch am Eigentum, Geldern oder Aufzeichnungen, die der Arche oder einem Mitglied der Arche gehören.
  7. Unerlaubte Weitergabe vertraulicher oder sensibler Informationen.
  8. Verbaler Missbrauch, Belästigung und Mobbing.
  9. Missbrauch von Medikamenten, Verwendung illegaler Substanzen oder unangemessener Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.

 

Anhang zum Verhaltenskodex

Ich habe das Sexualpädagogische Konzept, das Schutzkonzept mit Verhaltenskodex und Interventionsplan der Arche Tirol erhalten, sorgfältig gelesen und den Inhalt mit der LiebesLeben AG besprochen.

Hiermit unterzeichne ich, dass ich die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Verhaltensregeln gelesen und verstanden habe und diesen zustimme. Mir ist bewusst, dass eine Verletzung des Verhaltenskodex oder weitreichenderer staatlicher Regelungen gegebenenfalls zivil- oder strafrechtliche Folgen hat, die ich als Verursacher/-in zu tragen habe.

Datum, Ort und Unterschrift

Interventionsplan

Wann handelt es sich um eine Krise?

Unvorbereitete Reaktionen in Krisensituationen können für von Gewalt, Missbrauch, Mobbing, gravierenden Unfällen oder Todesfällen oder sonstigen Zwischenfällen, betroffene Personen eine zusätzliche Belastung, Kränkung, Demütigung sein. Sie können das Image der Arche negativ beeinträchtigen. Eine Krise ist also eine Situation, die das Image und die Integrität der Einrichtung zerstört, die in ihrer Intensität eskaliert, die die normalen Abläufe der Einrichtung stört.

Solche Situationen sind:

  • Psychische, physische, sexuelle Gewalt
  • Schwerwiegendes Mobbing unter den Begleiter*innen und Bewohner*innen
  • Gewalt (psychische, physische) und Missbrauch (körperlich, psychisch und sexuell) von Begleiter*innen und Bewohner*innen
  • Negative Informationen und Gerüchte über die Einrichtung und deren Mitarbeiter*innen
  • Gravierende Unfälle und Todesfälle
  • Zwischenfälle mit Gefahr für Gesundheit und Leben (z.B. Infektionen, Drogen…)

Um eine besondere Form der Krise, handelt es sich beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt.

Grundsätzliche Interventionsschritte

  1. Ruhe bewahren
  2. Eigene Krise wahrnehmen
  3. Interventionsplanung

VERDACHTSARTEN

Verdachtsarten dienen einer ersten Einschätzung und sind Ausgangspunkt für weiteres individuelles Vorgehen.

 

Vager Verdacht:

  • Es fällt etwas auf.
  • Es gibt Andeutungen.
  • Unklare Beobachtungen, die schwer zuzuordnen sind.
  • „Komisches“ Bauchgefühl beschreiben und für sich dokumentieren!

 

Was tun?

  • Aufmerksam sein
  • Austauschen
  • Sich an LiebesLeben AG wenden
  • Dokumentieren und eigene Gedanken, Beobachtungen und Bauchgefühl protokollieren (extra Blatt)
  • Datum und Uhrzeit
  • Unterstützung von außen holen

 

Konkreter Verdacht

  • Anzeichen häufen sich
  • Aussagen werden deutlicher
  • Konkrete Beobachtung
  • Jede Aussage ist ernst zu nehmen

Was tun?

  • VERPFLICHTUNG, den Verdacht zu melden.
  • An: LiebesLebenAG oder Gemeinschaftsleitung
  • Gemeinschaftsleitung informiert Vorstand
  • Mit betroffener Person sprechen. (Wir wissen was passiert ist und kümmern uns darum. Wir kümmern uns darum, dass es aufhört). Die Informationen zu benennen, kann gegebenenfalls Reaktionen hervorrufen, die zur Aufklärung beitragen.
  • Danach mit verdächtigter Person sprechen, Gemeinschaftsleitung und eine Person der LiebesLeben AG
  • Unterstützung von außen holen
  • Meldung an Land Tirol, Abteilung für Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe.
  • Dokumentation, siehe vager Verdacht!
  • Prüfung der Anzeigenpflicht.
  • Verdächtigte Person wird suspendiert, bis Situation geklärt ist. Verdächtige Person soll nicht in Einrichtung sein, um Mitarbeiter*innen nicht unter Druck zu setzen oder zu manipulieren. Unprofessionalität muss nicht Kündigung bedeuten. Nach Ausräumung des Verdachts kann Person wieder in der Einrichtung arbeiten.
  • Bestätigt sich der Verdacht, muss Person gekündigt werden.
  • Bei Gefahr im Verzug: Notruf Rettung 144 oder Polizei 133

Hinweis: Verdächtigte Person NICHT BEURLAUBEN, da sie sonst nicht gekündigt werden darf.

WER kümmert sich um betroffene Person?

  • Alltagsstruktur bewahren
  • Auftrag an Begleiter*innen im Dienst, das Augenmerk auf das Wohlbefinden der Bewohner*in zu haben.
  • Informationen an die Bezugsbegleiter*in, bis weitere Vorgangsweisen geklärt sind.

 

WER kümmert sich um das Team?

- Mag. Martin Schölzhorn wird informiert und wird das Team begleiten.

Das Krisenteam besteht aus:

  • Gemeinschaftsleitung
  • LiebesLebenAG
  • Mitglied des Vorstandes
  • Externe Berater*in

HINWEIS: dokumentieren und protokollieren

Leitfragen zur Abschätzung der Lage

  1. WER ist involviert?
  2. WAS ist geschehen?
  3. WANN ist es passiert?
  4. WO ist es passiert?
  5. Ist die Sicherheit von jemandem in Gefahr?
  6. WARUM ist es voraussichtlich passiert?

Kommunikation nach INNEN

Informationen des Geschehenen an die übrigen Mitarbeiter*innen der Arche Tirol von der Gemeinschaftsleitung.

Folgende Inhalte sollen diese Informationen beinhalten:

  • WAS ist genau geschehen?
  • WER ist involviert?
  • WAS wurde bisher unternommen?
  • WAS sind die nächsten Schritte?

Kommunikation nach AUSSEN

  • Information des Geschehenen durch die Gemeinschaftsleitung an die Eltern der möglichen Betroffenen. Eltern können Beratungseinrichtung aufsuchen.
  • Ansprechperson oder Telefondienst durch die Gemeinschaftsleitung für besorgte Eltern oder andere Personen, die Aufklärung verlangen.
  • Erstellen eines Pressetextes. (Gemeinschaftsleitung)

Folgende Inhalte sollen die Informationen beinhalten:

  • WAS ist geschehen?
  • WER ist involviert? (Betroffene Person und Täter*in NICHT namentlich nennen)
  • WAS wurde bisher unternommen?
  • WAS sind die nächsten Schritte?

Grundsätze der Kommunikation

Kommunikationsziele:

  • Wir müssen mit größtmöglicher Offenheit auf die Situation reagieren. Wir müssen Informationsmöglichkeiten schaffen; die Bereitschaft uneingeschränkter Auskunft zu erteilen, muss gewährleistet werden.
  • Ehrlichkeit hat höchste Priorität
  • Jede Besorgnis Betroffener ist gerechtfertigt. Wir müssen sie berücksichtigen.

Wiedergewinnung des öffentlichen Vertrauens:

  • Anerkennung und Verantwortungsübernahme für die Tatsache, dass es ein Problem gibt.
  • Erklärung, wie und warum es zum Problem gekommen ist und wie es zukünftiges Handeln beeinflussen wird.
  • Öffentlich Verantwortung übernehmen und spezifische, positive Schritte ankündigen, um das Problem zu lösen.
  • Bedauern, Empathie, Sympathie, Sorge äußern.
  • Möglichkeiten der Wiedergutmachung ausloten.

Unbedingt vermeiden:

  • Abwarten: „Vielleicht merkt es niemand.“
  • Eine Geschichte erfinden: „Die wissen eh nicht Bescheid.“
  • Herunterspielen: „Es handelt sich nur um eine Ausnahme.“
  • Kein Engagement zeigen: „Sie sollen es selbst herausfinden.“
  • Verzögern: „Wir wissen noch nichts.“
  • Irritieren: „Man will uns eines auswischen.“
  • Blockieren: „No comment.“
  • Arroganz: „Wir müssen uns für nichts entschuldigen.“
  • Zurückhaltung: „Das Problem wird von selbst verschwinden.“

Was passiert mit verdächtigten Personen, wo sich der Verdacht nicht bestätigt hat?

  • Durch Supervision soll eine Möglichkeit gefunden werden, die Person zu rehabilitieren.

                                                                                                                                                          

Was passiert mit den Unterlagen?

  • Die Dokumentation unterliegt den Richtlinien der Einrichtung.

                                                                                                                                            

Was passiert bei unprofessionellem Verhalten?

  • Nachschulung
  • Weiter- und Fortbildung
  • Supervision und Reflexion

SCHUTZ für ALLE

Wo kann Hilfe gefunden werden?

  • die Ombudsstelle der Diözese hilft, unterstützt und klärt auf. Sie hat ebenso eine Stabsstelle für Prävention von Gewalt und Missbrauch errichtet. Die Ombudsstelle richtet sich allerdings an Diözesanangestellte, bei Kontaktaufnahme werden Hilfestellungen weitervermittelt.
  • Behindertenanwaltschaft Kristof Widhalm
  • Land Tirol, Abteilung Inklusion Kinder- und Jugendhilfe, bei Gewalt und sexuellem Missbrauch ist diese Abteilung auch für erwachsene Menschen mit Behinderung zuständig.
  • Kinderschutzzentrum Innsbruck, bei Gefahr, Verdacht oder komischem Bauchgefühl niederschwelliges Hilfsangebot, anonym und kostenlos.
  • Wibs, Interessenvertretung und Beratung für Menschen mit Behinderung.
  • Martin Schölzhorn, bei einem Vorfall wird er das Team unterstützen und begleiten.
  • Michael Peintner, Begleiter der Arche beim sexualpädagogischen Konzept, Ansprechperson für Fragen und Intervention.
  • Beratungsstelle Courage
  • First Love Ambulanz im HNO-Gebäude Uniklinik
  • Bei Gefahr im Verzug, RETTUNG 144 und POLIZEI 133
  • Weitere Beratungsstellen sind am Ende aufgelistet.

Liste der Beratungsstellen

Beratungsstellen und Hilfsangebote (alle anonym möglich)

 

Kinder- und Jugendanwaltschaft

Meraner Straße 5

6020 Innsbruck

(0512/508-3792)

www.kija-tirol.at

Behindertenanwaltschaft

Meraner Straße 5

6020 Innsbruck

(0512/508-3054)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mag. Martin Schölzhorn

Praxis für Psychotherapie, Beratung, Supervision, Coaching

Kranewitterstraße 8

6020 Innsbruck

(0699/8846 5130)

www.schoelzhorn-praxis.at

Mag. Michael Peintner

Psychotherapeut, Sexualberater, Sexualpädagoge

Claudiastraße 14

6020 Innsbruck

(0660/7576249)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.michaelpeintner.com

Verein ZARA

#GegenHassimNetz

(01/9291399)

www.zara.or.at/de/beratung/melden/hassimnetz

Zentrum für Sexuelle Gesundheit (früher: Aids-Hilfe-Tirol)

Kostenlose, anonyme HIV-Tests und Beratung

6020 Innsbruck

Kaiser-Josef-Str. 13

(0512/563621)

www.aidshilfe-tirol.at

 

Ombudsstelle der Diözese

Claudiastraße 14/1

6020 Innsbruck

(0676/8730 2700)                                                                                                                                       

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

                                                                                                     

WIBS - Beratungsstelle für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Anton-Eder-Straße 15

6020 Innsbruck

0512/578989

Beratungsstelle Courage

Fragen rund um Liebe, Sex, Coming Out, Transidentitäten, …

Salurner Straße 15 2. Stock

6020 Innsbruck

www.courage-beratung.at

Männerberatung Mannsbilder

Anichstr. 11

6020 Innsbruck

(0512/576644)

www.mannsbilder.at

Information über Sexualität im Internet

www.loveline.de

www.brave.de/dr-sommer

KIZ

Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche

(0512/580059)

Stöcklgebäude

Pradlerstr. 75

6020 Innsbruck

First Love Ambulanz

(0512-504-0) Vermittlung

HNO-Gebäude

Universitätsklinik

Anichstr. 35

6020 Innsbruck

Mädchenzentrum aranea

Matthias-Schmid-Straße 10

6020 Innsbruck

(0677/63004454)

www.aranea.or.at

Frauenhelpline gegen Gewalt

(0800/222555)

 

Gewaltschutzzentrum Tirol

(0512/571313)

Rat auf Draht, Hotline für Kinder und Jugendliche und Angehörige

(Rund um die Uhr)

(147)

www.rataufdraht.at

kids-line

(13-21 Uhr)

(0800/234 123)

www.kids-line.at

iBUS (bei Fragen zur Sexualassistenz, Sexualbegleitung)

Schöpfstraße 19

6020 Innsbruck

(0660/4757345)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

QUELLENVERZEICHNIS                                                                                                              

Enders, U. (2012). Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen. Köln.

[1] Sexualisierte Gewalt ist der in der Präventionsarbeit genutzte Überbegriff, unter dem sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch zusammengefasst werden.

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